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Buchhaltung
Eine ordentliche Buchhaltung beginnt mit sauber erfassten Belegen und einer Software, die die Vorgaben der GoBD erfüllt. Welche Lösung passt, hängt von Ihrer Rechtsform, dem Umfang der Buchungen und der Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung ab.
Wir erklären, worauf es bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Übermittlung an das Finanzamt und Aufbewahrung ankommt. Verbindlich sind die Schreiben des Bundesfinanzministeriums und die Auskunft Ihres Finanzamts.
Digitale Belegablage nach Abgabenordnung, Handelsgesetzbuch und GoBD: Fristen sechs, acht und zehn Jahre, Scannen, E-Rechnung und Vernichtung von Papier.
Buchhaltungssoftware für Selbstständige: GoBD, Belege, Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ELSTER – Kriterien statt Markenvergleich, mit Praxis-Checkliste.
DATEV-Export aus Buchhaltungs- oder Rechnungssoftware: EXTF-Format, Checkliste vor der Übergabe, GoBD-Pflichten und Datenschutz bei der Steuerberatung.
Wie ELSTER und ERiC in Buchhaltungsprogrammen funktionieren: Übermittlung von EÜR und Steuererklärungen, Rolle von Mein ELSTER und was Hersteller integrieren.
EÜR Schritt für Schritt: Voraussetzungen nach EStG, laufende Erfassung, Abgabefrist nach AO und elektronische Anlage EÜR über ELSTER für Selbstständige.
GoBD in der Praxis: Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, Cloud und Software – was Programme unterstützen müssen und was Sie selbst dokumentieren sollten.
Weitere Rubriken
E-Rechnung, XRechnung und ZUGFeRD, Pflichtangaben, Rechnungsprogramme und Kleinunternehmerregelung.
Kassensysteme, TSE-Pflicht, Meldepflicht beim Finanzamt und Auswahl für kleine Betriebe.
Lohnabrechnung, Minijobs anmelden, Meldungen zur Sozialversicherung und passende Software.
DSGVO bei der Softwareauswahl, Auftragsverarbeitung, Cloud-Dienste und Datensicherung.
IT-Sicherheit für kleine Unternehmen, Passwortmanager, Phishing erkennen und richtig reagieren.
Förderung, CRM, Terminbuchung, Zeiterfassung, elektronische Signatur und ELSTER-Zugang.
Diese Seiten ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Funktionen von Programmen können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Angaben von Finanzamt, Behörden und Anbieter.