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Lohn

Sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, kommen Lohnabrechnung, Meldungen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer hinzu. Auch für Minijobs gelten feste Abläufe und Fristen.

Wir erklären die Schritte und die Werkzeuge, mit denen kleine Betriebe sie erledigen. Verbindliche Auskünfte geben Minijob-Zentrale, Krankenkassen und Deutsche Rentenversicherung.

Lohnabrechnungssoftware für kleine Betriebe: Worauf achten

Lohnabrechnungssoftware für kleine Arbeitgeber: Pflichten nach EStG und SGB IV, ITSG-Systemprüfung, ELStAM und SV-Meldungen – Kriterien für die Auswahl.

Minijob anmelden: Ablauf bei der Minijob-Zentrale

Minijob im Gewerbe anmelden: Grenze 603 Euro, SV-Meldeportal, Betriebsnummer, Personengruppen und Sofortmeldung – fristgerecht elektronisch erklärt.

SV-Meldeportal: SV-Meldungen ohne Lohnsoftware

SV-Meldeportal der ITSG: Sozialversicherungsmeldungen ohne Lohnsoftware. Zugang mit ELSTER-Organisationszertifikat, Kosten und Verfahren für kleine Arbeitgeber.

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Buchhaltungssoftware, GoBD, EÜR, ELSTER-Schnittstelle, DATEV-Export und digitale Belege.

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E-Rechnung, XRechnung und ZUGFeRD, Pflichtangaben, Rechnungsprogramme und Kleinunternehmerregelung.

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Kassensysteme, TSE-Pflicht, Meldepflicht beim Finanzamt und Auswahl für kleine Betriebe.

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Diese Seiten ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Funktionen von Programmen können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Angaben von Finanzamt, Behörden und Anbieter.