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SV-Meldeportal: SV-Meldungen ohne Lohnsoftware

Von Christian Costa · Aktualisiert am

Kurz gesagt: Das SV-Meldeportal der ITSG ist die webbasierte Ausfüllhilfe der Sozialversicherungsträger nach § 95a SGB IV und Nachfolger von sv.net. Kleine Arbeitgeber können darüber Meldungen und Beitragsnachweise abgeben, sofern sie ein ELSTER-Organisationszertifikat nutzen; das Portal führt keine Lohnabrechnung durch.

Was das SV-Meldeportal ist

Das SV-Meldeportal ist ein zentrales Online-Verfahren der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung GmbH) in Kooperation mit den Trägern der Sozialversicherung. Laut ITSG handelt es sich um die Ausfüllhilfe der Sozialversicherungsträger auf Grundlage von § 95a Sozialgesetzbuch IV und den Nachfolger von sv.net.

Damit können Arbeitgeber – besonders kleine Betriebe – viele Meldungen zur Sozialversicherung elektronisch erstellen und übermitteln, ohne eine vollständige Lohnabrechnungssoftware einzuführen. Übersicht zu Lohnthemen: Themenbereich Lohn.

Wichtig: Das Portal rechnet nicht. Es ist kein Ersatz für Entgeltabrechnungsprogramme, die Beiträge und Nettoentgelte berechnen. Sie müssen Entgelt, Personengruppen und Beitragsgruppenschlüssel selbst richtig setzen oder Hilfe durch eine Steuerberatung oder Lohnbüro nutzen.

Funktionsumfang: über 35 Fachverfahren

Die ITSG nennt über 35 Fachverfahren im Portal, darunter:

Welches Verfahren Sie brauchen, hängt von Ihrem Fall ab. Für gewerbliche Minijobs ist der Ablauf im Artikel Minijob anmelden beschrieben – inklusive Betriebsnummer, Personengruppe 109 oder 110 und Fristen.

Zugang: Einheitliches Unternehmenskonto und ELSTER

Die Registrierung läuft über das Einheitliche Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis unter mein-unternehmenskonto.de. Voraussetzung ist ein ELSTER-Organisationszertifikat. Sie nutzen es sowohl für die einmalige Registrierung als auch für jede Anmeldung am Portal.

Laut ITSG richten Sie das Einheitliche Unternehmenskonto auf mein-unternehmenskonto.de ein. Im Rahmen dieser Registrierung erhält das Unternehmen das ELSTER-Organisationszertifikat, das für die einmalige Anmeldung am SV-Meldeportal und für jede weitere Anmeldung genutzt wird. Hintergründe zur digitalen Verwaltung finden Sie im Themenbereich Digitalisierung. Die technische Einbindung in Software über ELSTER Rich Client (ERiC) betrifft vor allem Hersteller – für das Portal ist das ELSTER-Organisationszertifikat zentral, vergleichbar zur Nutzung von Mein ELSTER bei Steuerthemen (ELSTER-Schnittstelle).

Registrierung in Kurzschritten

  1. Einheitliches Unternehmenskonto auf mein-unternehmenskonto.de einrichten (inklusive ELSTER-Organisationszertifikat).
  2. Im Unternehmenskonto das SV-Meldeportal auswählen und die Registrierung abschließen.
  3. Betriebsnummer(n) hinterlegen – ohne Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit keine Meldung.
  4. Nutzungsentgelt entrichten (siehe unten), sofern keine Ausnahme greift.
  5. Erste Meldung im passenden Fachverfahren anlegen, prüfen und an die Träger senden.

Bei Steuerberatung kann eine Mandantenverwaltung genutzt werden; klären Sie Zugriffe und Verantwortung vertraglich.

Kosten und Laufzeit

Laut ITSG-Produktseite (Stand: 18.10.2026) gilt:

VarianteNutzungsentgelt (36 Monate im Voraus)
Eine Betriebsnummer36,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer
Mehrere Betriebsnummern99,00 Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer

Ausnahmen nennt die ITSG unter anderem für Selbstständige, die das Portal nur für A1-Verfahren nutzen, sowie für bestimmte Zahlstellen- und Absendernummern. Das Nutzungsentgelt wird für 36 Monate im Voraus erhoben. Es deckt nicht die fachliche Lohnabrechnung ab – nur die Nutzung der Meldeinfrastruktur.

Sicherheit und Speicherung

Laut ITSG ist der Betrieb ISO/IEC 27001:2022-zertifiziert; das Hosting erfolgt in zwei Rechenzentren in Deutschland. Optional steht ein Online-Datenspeicher zur Verfügung (Speicherdauer laut ITSG maximal fünf Jahre). Ob Sie den Speicher nutzen, hängt von Ihrer Archivierungspolitik ab; steuerlich und sozialversicherungsrechtlich relevante Entgeltunterlagen müssen Sie unabhängig davon ordnungsgemäß führen – siehe Belege digital aufbewahren.

Typische Anwendungsfälle für kleine Betriebe

Minijob ohne Lohnprogramm

Sie beschäftigen eine Aushilfe mit 603 Euro monatlich (Grenze 2026) und möchten keine separate Lohnsoftware kaufen. Sie erfassen die Meldung im Portal, zahlen die Pauschalbeiträge nach den Tabellen der Minijob-Zentrale und archivieren Rückmeldungen.

Wenige sozialversicherungspflichtige Kräfte

Auch bei wenigen regulären Beschäftigten kann das Portal Meldewege bündeln – vorausgesetzt, Sie kennen die Beitragsgruppenschlüssel und melden fristgerecht. Sobald die Komplexität steigt (Schichten, Zuschläge, mehrere Tarifbereiche), lohnt oft ein geprüftes Entgeltprogramm.

A1 und grenzüberschreitende Fälle

Für Entsendungen können Anträge auf A1-Bescheinigungen über das Portal gestellt werden. Das ist ein eigenes Fachverfahren; prüfen Sie die Voraussetzungen bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung.

Grenzen und Alternativen

AspektSV-MeldeportalEntgeltabrechnungsprogramm (systemgeprüft)
BeitragsberechnungNeinJa (je nach Produkt)
Lohnabrechnung PDFNeinJa
Übermittlung an die SozialversicherungsträgerJaJa
Minijob-Zentrale ProzesseJa, mit Ihrer DateneingabeJa, oft mit Assistenz

Die Minijob-Zentrale erlaubt beide Wege für gewerbliche Minijobs: Portal oder systemgeprüfte Software. Entscheiden Sie nach Personalanzahl, fachlicher Sicherheit und Zeitbudget.

Praxis-Tipps

  1. Betriebsnummer früh beantragen – ohne sie blockiert jede Meldung.
  2. Organisationszertifikat sicher speichern und Backups führen (Digitalisierung im Betrieb).
  3. Meldefristen im Kalender hinterlegen (Anmeldung spätestens sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn, Jahresmeldungen im Februar).
  4. Rückmeldungen der Träger zu den Unterlagen nehmen, nicht nur im Portal belassen.
  5. Bei Wachstum prüfen, ob ein Entgeltprogramm günstiger wird als manuelle Pflege.

Rechtlicher Rahmen (§ 95a SGB IV)

Nach § 95a Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV stellen die Sozialversicherungsträger eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe für elektronische Meldungen bereit – das SV-Meldeportal der ITSG ist ein solches Verfahren. § 95a Absatz 6 SGB IV erlaubt den Trägern, den Nutzern einen angemessenen Kostenanteil in Rechnung zu stellen (das ITSG-Nutzungsentgelt).

Es besteht keine Pflicht, ausschließlich dieses Portal zu nutzen: Arbeitgeber können Meldungen auch über von der ITSG systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme übermitteln. Steuerliche Pflichten (Lohnsteuer, ELSTER) bleiben getrennt; das Portal ersetzt keine Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt. Bei komplexen Verträgen (Werkverträge, freie Mitarbeit) sollten Sie vorab klären, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Kurzfassung

Das SV-Meldeportal ist eine von den Sozialversicherungsträgern bereitgestellte Ausfüllhilfe – sinnvoll, wenn Sie wenige Beschäftigte haben und Entgelt und Beiträge selbst oder mit Beratung ermitteln. Es ersetzt keine Lohnsoftware, erfordert aber ELSTER-Organisationszertifikat und Betriebsnummer. Für Minijobs verknüpfen Sie die Nutzung mit dem Leitfaden Minijob anmelden.

Unterschied zu sv.net und zu Mein ELSTER

sv.net war der frühere Zugangsweg vieler Meldungen. Das SV-Meldeportal bündelt Verfahren mit moderner Oberfläche und Anbindung an das Einheitliche Unternehmenskonto. Mein ELSTER dient primär der Steuerverwaltung (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Kassenmeldepflicht nach § 146a AO). Für Lohn und Sozialversicherung nutzen Sie das SV-Meldeportal – mit dem gleichen Zertifikatstyp (Organisationszertifikat), aber in einem anderen Fachportal.

Vermeiden Sie Verwechslungen im Team: Steuerliche Anmeldungen über ELSTER, Sozialversicherungsmeldungen über das SV-Meldeportal.

Datenschutz und Zugriffsrechte

Die ITSG betreibt das Portal ISO/IEC 27001:2022-zertifiziert in deutschen Rechenzentren. Trotzdem sollten Sie intern regeln:

Personenbezogene Daten der Beschäftigten (Versicherungsnummer, Entgelt) unterliegen der DSGVO – Auftragsverarbeitung mit externen Dienstleistern nur mit Vertrag.

Beitragsnachweise und Rückfragen der Träger

Neben An- und Abmeldungen können Beitragsnachweise und Bescheinigungen über das Portal laufen. Wenn ein Träger Rückfragen stellt, finden Sie die Kommunikation oft im Portal oder per Post – reagieren Sie fristgerecht.

Dokumentieren Sie jede gesendete Meldung mit Datum, Abgabegrund und Person. So können Sie bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung nach § 28p SGB IV den Ablauf nachweisen.

Kombination mit Buchhaltungssoftware

Viele Selbstständige führen Einnahmen und Ausgaben in einer Buchhaltungssoftware, während Lohnmeldungen über das Portal laufen. Wichtig ist die Konsistenz: Lohnkosten im Buchhaltungssystem sollten zu den im Portal gemeldeten Entgelten passen. Ihre Steuerberatung kann Konten für Gesamtlohn und Arbeitgeberanteile vorgeben.

Für reine Minijob-Pauschalen reichen oft einfache Buchungsregeln; dennoch lohnt ein kurzer Monatsabgleich mit Buchhaltungssoftware für Selbstständige.

Support und Hilfestellung

Technische Probleme (Zertifikat, Login) klären Sie mit dem Support des Einheitlichen Unternehmenskontos oder der ITSG. Fachliche Fragen zu Personengruppen oder Beiträgen richten Sie an die Minijob-Zentrale, Ihre Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger – je nach Meldung.

Halten Sie Betriebsnummer, Versicherungsnummern und letzte Meldebestätigungen griffbereit, wenn Sie anrufen; das verkürzt die Bearbeitung.

Häufige Fragen

Für wen ist das SV-Meldeportal gedacht?

Laut ITSG richtet sich das Portal vorrangig an kleine Arbeitgeber, die Meldungen zur Sozialversicherung ohne vollständige Lohnsoftware erledigen möchten. Es ersetzt nicht die fachliche Prüfung Ihrer Entgelte und Beiträge.

Was kostet die Nutzung?

Die ITSG nennt ein Nutzungsentgelt für 36 Monate im Voraus: 36,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer für eine Betriebsnummer beziehungsweise 99,00 Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer für mehrere Betriebsnummern. Ausnahmen gelten unter anderem für Selbstständige, die nur A1-Bescheinigungen beantragen.

Wie melde ich mich an?

Die Registrierung erfolgt über das Einheitliche Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis (mein-unternehmenskonto.de). Sie benötigen ein ELSTER-Organisationszertifikat, das Sie für die Registrierung und jede Anmeldung verwenden.

Kann ich Minijobs über das Portal anmelden?

Ja. Gewerbliche Minijobs können Sie unter anderem über das SV-Meldeportal melden, sofern Betriebsnummer und Meldedaten vollständig sind. Der Ablauf ist im Artikel zur Minijob-Anmeldung beschrieben.

Ersetzt das Portal eine Lohnabrechnungssoftware?

Nein. Die ITSG stellt ausdrücklich klar, dass das Portal nicht rechnet und kein Ersatz für Entgeltabrechnungsprogramme ist, die mehr als hundert Hersteller anbieten.

Quellen

Quellen geprüft am 18.10.2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetze, Fristen, Preise und Funktionen von Programmen können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben von Finanzamt, Behörden und Anbieter. Für Ihren Betrieb wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder die zuständige Kammer.

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