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Datenschutz
Jede Software, die Kunden- oder Mitarbeiterdaten verarbeitet, muss zur DSGVO passen. Dazu gehören ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, nachvollziehbare Speicherorte und regelmäßige Sicherungen.
Unsere Erklärungen helfen bei der Einordnung im Alltag eines kleinen Unternehmens. Für Ihren konkreten Fall sind die Datenschutzaufsicht und eine fachkundige Beratung zuständig.
AVV nach Art. 28 DSGVO: Auftragsverarbeitung erkennen, Pflichtinhalte, Unterauftragsverarbeiter und Standardklauseln – für Cloud-Buchhaltung, Kasse und Lohn.
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