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Datenschutz

Jede Software, die Kunden- oder Mitarbeiterdaten verarbeitet, muss zur DSGVO passen. Dazu gehören ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, nachvollziehbare Speicherorte und regelmäßige Sicherungen.

Unsere Erklärungen helfen bei der Einordnung im Alltag eines kleinen Unternehmens. Für Ihren konkreten Fall sind die Datenschutzaufsicht und eine fachkundige Beratung zuständig.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Wann Sie ihn brauchen

AVV nach Art. 28 DSGVO: Auftragsverarbeitung erkennen, Pflichtinhalte, Unterauftragsverarbeiter und Standardklauseln – für Cloud-Buchhaltung, Kasse und Lohn.

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Buchhaltungssoftware, GoBD, EÜR, ELSTER-Schnittstelle, DATEV-Export und digitale Belege.

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Diese Seiten ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Funktionen von Programmen können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Angaben von Finanzamt, Behörden und Anbieter.