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EÜR erstellen: Schritt für Schritt erklärt

Von Christian Costa · Aktualisiert am

Kurz gesagt: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG vergleicht Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Jahres. Sie dürfen sie nutzen, wenn Sie nicht buchführungspflichtig sind. Die Anlage EÜR übermitteln Sie in der Regel elektronisch über ELSTER; die Frist für die Steuererklärung eines Kalenderjahres beträgt ohne Steuerberater sieben Monate nach Jahresende.

EÜR verstehen: Gewinn ohne Bilanz

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung für viele Selbstständige und Freiberufler in Deutschland. Sie setzen Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenüber – ohne Bilanz und ohne doppelte Buchführung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundlage ist § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Vertiefende Artikel zur Rubrik Buchhaltung erklären Software, GoBD und Belegablage. Hier geht es um den praktischen Ablauf von der laufenden Erfassung bis zur Übermittlung.

Voraussetzungen: Dürfen Sie die EÜR nutzen?

Die EÜR steht Steuerpflichtigen zu, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind und keine Bücher führen.

Für gewerbliche Unternehmer und Land- und Forstwirte gilt die Buchführungspflicht nach § 141 AO, wenn der Gesamtumsatz im Kalenderjahr mehr als 800.000 Euro oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb im Wirtschaftsjahr mehr als 80.000 Euro beträgt. Die Pflicht beginnt erst nach Mitteilung durch das Finanzamt.

Freiberufler sind in § 141 AO nicht als buchführungspflichtig aufgeführt. Einzelkaufleute können nach § 241a HGB von der doppelten Buchführung befreit bleiben, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen.

FrageWo nachlesen
Buchführungspflicht Gewerbe?§ 141 AO
Befreiung Einzelkaufmann?§ 241a HGB
Methode EÜR?§ 4 Abs. 3 EStG

Im Zweifel: Finanzamt oder Steuerberatung – dieser Artikel ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Laufendes Jahr: Daten sammeln, nicht nur im März

Eine EÜR entsteht nicht am letzten Tag. Sie brauchen über das Jahr:

  1. Einnahmen – Rechnungen, Kassenbuch, Zahlungseingänge (Zeitpunkt der Vereinnahmung bei EÜR beachten).
  2. Betriebsausgaben – Belege für betrieblich veranlasste Ausgaben.
  3. Belegordnung – digital oder analog, aber GoBD-konform (siehe Belege digital aufbewahren).
  4. Bankabgleich – Privat und Betrieb sauber trennen.

Buchhaltungssoftware oder eine strukturierte Tabelle können dieselben Daten für Umsatzsteuer-Voranmeldungen liefern, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.

Kleinunternehmer

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt (Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro, im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro nach vereinnahmten Entgelten), rechnet ohne Umsatzsteuer in den Einnahmen – die Rechnungsstellung folgt eigenen Regeln. Details: Rechnung als Kleinunternehmer.

Schritt für Schritt zur fertigen Anlage EÜR

Schritt 1: Geschäftsjahr abschließen

Alle Belege bis 31. Dezember erfassen, offene Rechnungen und Verbindlichkeiten prüfen. Korrekturen nur nachvollziehbar vornehmen.

Schritt 2: Einnahmen und Ausgaben summieren

Ordnen Sie Beträge den Zeilen der amtlichen Anlage EÜR zu. Viele Programme exportieren die Werte direkt; sonst Übertrag aus Ihrer Liste.

Typische Betriebsausgaben: Büro, Fahrtkosten, Versicherungen, Fortbildung, Abschreibungen auf Anlagegüter (vereinfachte Regeln beachten).

Schritt 3: Besondere Posten prüfen

Steuerliche Optimierung gehört in die Beratung – hier nur der Prozess.

Schritt 4: Verbindung zur Einkommensteuererklärung

Die EÜR-Anlage ist Teil der Einkommensteuererklärung. Gewinn aus EÜR fließt in die Gesamterklärung ein. Sonderfälle (Freibeträge, weitere Anlagen) können zusätzliche Formulare erfordern.

Schritt 5: Elektronisch übermitteln

Nach § 60 Abs. 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) übermitteln Sie die EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz per Datenfernübertragung. Praktisch:

Papier ist nur bei unbilliger Härte auf Antrag vorgesehen.

Schritt 6: Frist beachten

Für das Steuerjahr eines Kalenderjahres endet die Abgabefrist nach § 149 Abs. 2 AO in der Regel sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, wenn Sie ohne Steuerberater abgeben. Planen Sie Puffer für technische Rückfragen oder Nachreichungen.

Umsatzsteuer parallel

Die EÜR betrifft die Einkommensteuer. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, bleiben Umsatzsteuer-Voranmeldung (Frist: 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum, § 18 UStG) und Umsatzsteuererklärung separate Pflichten. Schwellen für monatliche vs. vierteljährliche Voranmeldung: Steuer im Vorjahr mehr als 9.000 Euro → monatlich; nicht mehr als 2.000 Euro → das Finanzamt kann von der Abgabe der Voranmeldungen ganz befreien (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG). Für Gründungen gilt in den Besteuerungszeiträumen 2021 bis 2026: Maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres bzw. die auf ein Jahr hochgerechnete Steuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Diese Sonderregel ist nach aktuellem Gesetzestext auf 2021 bis 2026 befristet. Ab dem Besteuerungszeitraum 2027 gilt wieder § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG: Im Jahr der Gründung und im folgenden Kalenderjahr ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum – sofern der Gesetzgeber die Ausnahme nicht verlängert. Welcher Zeitraum für Sie gilt, teilt Ihnen das Finanzamt mit.

Belege und Nachweis

Aufbewahrung: Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und bestimmte Unterlagen zehn Jahre (§ 147 AO). Ohne ordentliche Belege wird die EÜR im Ernstfall schwer zu verteidigen – unabhängig von der Übermittlung.

Häufige Stolpersteine

Einnahmen und Ausgaben: was in die EÜR gehört

Einnahmen umfassen alle Betriebseingänge im Sinne des EStG – in der Regel nach dem Zuflussprinzip bei der EÜR (Vereinnahmung). Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Zuordnung einzelner Posten (Reise, Arbeitszimmer, Geschenke, Bewirtung) folgt speziellen Vorschriften; im Zweifel dokumentieren Sie den betrieblichen Anlass auf dem Beleg.

KategoriePraktischer Hinweis
BetriebsausgabenBeleg mit Firmenbezug, Zahlungsnachweis
InvestitionenNicht sofort voll abziehen – Abschreibung beachten
PrivatanteileExplizit ausweisen oder aufteilen
UmsatzsteuerBei Regelbesteuerung getrennt von Netto-Einnahmen führen

Kleinunternehmer weisen auf Rechnungen die Steuerbefreiung nach § 19 UStG aus; die Einnahmen in der EÜR entsprechen dann dem Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer.

Gewinnermittlung und Folgeerklärungen

Der aus der EÜR resultierende Gewinn fließt in die Einkommensteuererklärung. Je nach Rechtsform können Gewerbesteuer, Umsatzsteuererklärung oder weitere Anlagen hinzukommen. Die EÜR allein ersetzt diese Pflichten nicht.

Wer nebenberuflich selbstständig ist oder mehrere Einkunftsarten hat, benötigt oft zusätzliche Anlagen – hier endet die allgemeine Anleitung; Ihre Steuerberatung ordnet die Formulare zu.

Dokumentation für das Finanzamt

Nach § 147 AO sind Buchungsbelege acht Jahre, Bücher zehn Jahre aufzubewahren. Die EÜR-Übermittlung ersetzt nicht die Belege. Bei Nachfragen müssen Sie Buchungen bis zum einzelnen Geschäftsvorfall erklären können – die GoBD verlangen Nachvollziehbarkeit.

Legen Sie einen Ordner (digital oder physisch) für ELSTER-Übermittlungsbestätigungen und erzeugte PDFs an. Sie belegen die fristgerechte Abgabe.

Zeitplan für das Steuerjahr

Ein einfacher Rhythmus entlastet:

  1. Monatlich: Belege erfassen, Bank abgleichen, ggf. Umsatzsteuer-Voranmeldung (Frist: 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum).
  2. Quartalsweise: Konto und Kasse prüfen, offene Posten klären.
  3. Jahresende: Anlageverzeichnis prüfen, offene Forderungen/Verbindlichkeiten listen.
  4. Bis sieben Monate nach Jahresende: Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR über ELSTER (§ 149 Abs. 2 AO).

Wer die Frist übersieht, riskiert Verspätungszuschläge (§ 152 AO) – Details regelt die Abgabenordnung; bei drohender Überschreitung frühzeitig beim Finanzamt nachfragen oder Beratung einholen.

Software oder manuelle Liste?

Die elektronische Pflicht zur EÜR (§ 60 Abs. 4 EStDV) betrifft die Übermittlung, nicht zwingend die interne Führung. Trotzdem erleichtern Programme die Summenbildung und reduzieren Übertragungsfehler. Wer mit Tabellen arbeitet, sollte Formeln und Versionen gegen unbemerkte Änderungen schützen – sonst drohen GoBD-Probleme.

Die ELSTER-Schnittstelle spart Zeit, wenn Voranmeldungen und Jahreserklärung aus denselben Daten kommen.

Notieren Sie im Kalender Voranmeldungs- und Jahresfristen getrennt – sie fallen in unterschiedliche Monate und werden leicht verwechselt, wenn Sie nur an die Einkommensteuer denken.

Fazit

Die EÜR ist der Standardweg vieler Selbstständiger unterhalb der Buchführungspflicht. Wer das Jahr strukturiert erfasst, die Anlage elektronisch über ELSTER sendet und Fristen einhält, erfüllt die formalen Kernanforderungen. Für Software, Schnittstellen und Archivierung nutzen Sie die verlinkten Vertiefungen in dieser Rubrik.

Häufige Fragen

Wer darf die EÜR statt Bilanz nutzen?

Steuerpflichtige, die nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet sind und keine Bücher führen, können die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG anwenden. Überschreiten gewerbliche Unternehmer die Grenzen des § 141 AO, entfällt diese Option nach Mitteilung des Finanzamts.

Muss die EÜR elektronisch abgegeben werden?

Ja. Nach § 60 Abs. 4 EStDV ist die EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz per Datenfernübertragung zu übermitteln – in der Praxis über Mein ELSTER oder Software mit ELSTER-Anbindung. Papier nur bei unbilliger Härte auf Antrag.

Welche Frist gilt für die Abgabe?

Für ein Kalenderjahr spätestens sieben Monate nach dessen Ablauf, wenn Sie die Erklärung ohne Steuerberater abgeben (§ 149 Abs. 2 AO). Verlängerungen mit Steuerberater sind gesondert geregelt – hier nicht vertieft.

Wie hängt die EÜR mit der Umsatzsteuer zusammen?

Die EÜR ist eine Einkommensteuer-Anlage. Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Erklärungen sind separate Pflichten nach UStG. Viele Programme führen beide Daten aus derselben Belegerfassung.

Was ist mit Kleinunternehmern?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG können die EÜR nutzen, wenn keine Buchführungspflicht besteht. Rechnungsregeln und Umsatzgrenzen sind eigenständig – siehe Artikel zur Kleinunternehmer-Rechnung.

Quellen

Quellen geprüft am 18.10.2026.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetze, Fristen, Preise und Funktionen von Programmen können sich jederzeit ändern; verbindlich sind allein die aktuellen Angaben von Finanzamt, Behörden und Anbieter. Für Ihren Betrieb wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder die zuständige Kammer.

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